Arbeitsrecht 2024: Das müssen Arbeitnehmer über Kündigung, Urlaub und Überstunden wissen

Im Jahr 2024 gibt es einige wesentliche Punkte im Arbeitsrecht, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte. Ob Kündigung, Urlaubsanspruch oder die Regelung von Überstunden – das deutsche Arbeitsrecht regelt all dies und gibt Arbeitnehmern Rechte und Schutzinstrumente an die Hand. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Regeln und stellt die maßgeblichen Paragrafen verständlich dar.


1. Kündigung: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft ein sensibles Thema und muss bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen, damit sie wirksam ist.

  • Kündigungsfristen: Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt im Regelfall vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist je nach Betriebszugehörigkeit, z.B. auf zwei Monate bei fünfjähriger Zugehörigkeit.
  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam.
  • Kündigungsschutz: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und schützt Arbeitnehmer vor unberechtigter Kündigung. Eine Kündigung ist dann nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist – das heißt, dass es entweder verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe geben muss.

  • Rechtsgrundlage: § 622 BGB für Kündigungsfristen und § 623 BGB für die Schriftform. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, siehe BGB § 622 und BGB § 623.


2. Urlaubsanspruch: Was steht Arbeitnehmern zu?

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch in Deutschland beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche).

  • Anspruch und Berechnung: Arbeitnehmer haben ab dem ersten Jahr im Betrieb Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Nach sechs Monaten im Unternehmen besteht Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch des laufenden Jahres. Urlaubstage müssen normalerweise bis zum Ende des Jahres genommen werden, sonst verfallen sie. In Ausnahmefällen, wie Krankheit, kann der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.
  • Urlaubsabgeltung: Wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht genommen wurde, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage.

  • Rechtsgrundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § 3 für den Mindesturlaub und § 7 Abs. 3 für die Regelungen zur Übertragung. Siehe BUrlG § 3 und BUrlG § 7.


3. Überstunden: Rechte zur Vergütung und zum Ausgleich

Überstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Die Regeln zur Überstundenvergütung und zum Ausgleich sind oft nicht klar und führen zu Konflikten.

  • Vergütung von Überstunden: Ohne eine klare Regelung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag sind Überstunden nur dann zu vergüten, wenn sie ausdrücklich vom Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt wurden. Ein allgemeiner Anspruch auf Vergütung besteht nicht immer.
  • Freizeitausgleich: Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen anstelle einer Überstundenvergütung einen Freizeitausgleich vor. Dieser muss dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums genommen werden.
  • Nachweis von Überstunden: Arbeitnehmer müssen ihre Überstunden dokumentieren und können verlangen, dass der Arbeitgeber diese anerkennt. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (2022) fordert zudem, dass Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen, um die Einhaltung der Arbeitszeiten zu überwachen.

  • Rechtsgrundlage: BGB, § 612 zur Vergütung von Mehrarbeit. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt außerdem die Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen. Siehe BGB § 612 und das Arbeitszeitgesetz.


4. Krankmeldung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Wichtig ist, dass die Krankmeldung rechtzeitig erfolgt:

  • Meldepflicht: Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber spätestens am ersten Krankheitstag informieren und nach drei Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichen. In manchen Arbeitsverträgen kann bereits am ersten Tag die Vorlage der AU gefordert werden.
  • Lohnfortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse in der Regel das Krankengeld.

  • Rechtsgrundlage: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 3 für die Lohnfortzahlung und § 5 für die Meldepflicht. Siehe EFZG § 3 und EFZG § 5.


5. Elternzeit und Teilzeitanspruch für Eltern

Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, nach der Geburt eines Kindes bis zu drei Jahre zuhause zu bleiben und dabei ihren Arbeitsplatz zu behalten. Sie müssen diese jedoch rechtzeitig anmelden.

  • Anmeldung der Elternzeit: Eltern müssen die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden und angeben, wie sie die ersten zwei Jahre planen.
  • Teilzeitanspruch während der Elternzeit: Während der Elternzeit haben Eltern unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit (15 bis 30 Stunden pro Woche).

  • Rechtsgrundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 15 für die Anmeldung und § 16 für den Teilzeitanspruch. Siehe BEEG § 15 und BEEG § 16.


6. Betriebsbedingte Kündigung und Abfindung

Betriebsbedingte Kündigungen können ausgesprochen werden, wenn dringende betriebliche Gründe dies erfordern, etwa bei Unternehmensschließungen oder -verkleinerungen.

  • Betriebliche Gründe: Eine Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn kein anderer freier Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht und der Wegfall der Stelle tatsächlich notwendig ist.
  • Abfindungsangebot: Bei betriebsbedingten Kündigungen können Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, wenn sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Die Höhe beträgt häufig ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, wobei dies stark variieren kann.

  • Rechtsgrundlage: KSchG, § 1 Abs. 2 für betriebsbedingte Kündigungen. Siehe KSchG § 1.


Zusammenfassung

2024 bringt im Arbeitsrecht keine großen Veränderungen mit sich, aber die wesentlichen Regeln bleiben relevant. Ob Kündigung, Urlaubsanspruch oder Überstunden – die gesetzlichen Regelungen bieten viele Schutzmechanismen und Rechte für Arbeitnehmer. Wer sich gut informiert, kann seine Rechte gezielt einfordern und Missverständnisse oder Benachteiligungen vermeiden.

Version: 2024-11-29T09:14

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