Es gibt viele rechtliche Missverständnisse in Deutschland, die sich hartnäckig halten – manche kursieren seit Jahrzehnten. Doch oft sind diese Annahmen schlichtweg falsch und können im Ernstfall teuer werden. Hier sind die Top 10 Rechtsirrtümer und die dazugehörigen, richtigen Informationen, jeweils mit Verweisen auf die entsprechenden Paragrafen.
1. „Ein Schild mit 'Eltern haften für ihre Kinder' verpflichtet Eltern zu Schadensersatz“
- Der Irrtum: Viele glauben, dass ein Schild mit dem Hinweis „Eltern haften für ihre Kinder“ bedeutet, dass Eltern immer für Schäden haften, die ihre Kinder verursachen.
- Die Realität: Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllen und das Kind trotzdem einen Schaden verursacht, haften sie nicht automatisch.
- Rechtsgrundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 832 Abs. 1 BGB.
2. „Ein Mietvertrag ohne schriftliche Form ist ungültig“
- Der Irrtum: Viele denken, dass ein Mietvertrag nur schriftlich gültig ist.
- Die Realität: Mietverträge können auch mündlich gültig sein. Für Mietverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr verlangt das Gesetz jedoch die Schriftform (§ 550 BGB). Ein Mietvertrag, der mündlich geschlossen wurde und unbefristet ist, gilt also genauso.
- Rechtsgrundlage: § 550 BGB BGB.
3. „Im Laden gilt: Ware muss mit dem ausgeschriebenen Preis verkauft werden“
- Der Irrtum: Wenn ein Artikel falsch ausgezeichnet ist, muss der Laden ihn angeblich zu diesem Preis verkaufen.
- Die Realität: Preisangaben im Regal sind eine Einladung zum Kauf, kein verbindliches Angebot. Der Händler kann bei falscher Auszeichnung den Verkauf ablehnen.
- Rechtsgrundlage: BGB, § 145 - Das Gesetz spricht hier von der sogenannten „invitatio ad offerendum“ (Einladung zur Abgabe eines Angebots), siehe BGB § 145.
4. „Nach 20 Uhr darf man keine laute Musik mehr hören“
- Der Irrtum: Viele glauben, dass absolute Ruhe ab 20 Uhr gilt.
- Die Realität: Die Nachtruhe beginnt in Deutschland in der Regel erst um 22 Uhr. Lärm, der darüber hinausgeht, ist verboten und kann zu einer Abmahnung führen.
- Rechtsgrundlage: Die Regelung zur Nachtruhe findet sich in den Lärmschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer und Kommunen.
5. „Geldscheine dürfen nicht gefaltet oder bemalt werden“
- Der Irrtum: Einige denken, dass das Falten oder Beschriften von Geldscheinen verboten ist.
- Die Realität: Das Beschädigen von Geldscheinen ist erlaubt, es gibt jedoch Regeln, die das absichtliche Fälschen oder Nachmachen verbieten (§ 146 Strafgesetzbuch).
- Rechtsgrundlage: § 146 Strafgesetzbuch (StGB), siehe StGB § 146.
6. „Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ist immer erlaubt“
- Der Irrtum: Es herrscht oft die Annahme, dass man in der Öffentlichkeit alle fotografieren darf.
- Die Realität: Für die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen klar erkennbar sind, wird grundsätzlich deren Einwilligung benötigt, sofern die Person nicht „Beiwerk“ ist.
- Rechtsgrundlage: Kunsturhebergesetz (KUG), § 22 KUG.
7. „Einen gefundenen Gegenstand darf man behalten, wenn niemand ihn vermisst“
- Der Irrtum: Manchmal glauben Menschen, dass sie verlorene Gegenstände einfach behalten dürfen.
- Die Realität: Gefundene Gegenstände müssen beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben werden. Erst wenn der Eigentümer sich nach sechs Monaten nicht meldet, darf der Finder den Gegenstand behalten.
- Rechtsgrundlage: BGB, § 965 und § 973 BGB.
8. „Das Rauchen auf dem Balkon ist immer erlaubt“
- Der Irrtum: Rauchen auf dem eigenen Balkon wird oft als uneingeschränktes Recht angesehen.
- Die Realität: Zwar ist das Rauchen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, es kann jedoch eingeschränkt werden, wenn sich Nachbarn durch den Rauch erheblich gestört fühlen und eine Gefährdung ihrer Gesundheit nachweisbar ist.
- Rechtsgrundlage: BGB, § 906 BGB.
9. „Ehepartner erben automatisch alles“
- Der Irrtum: Viele glauben, dass der Ehepartner automatisch das gesamte Vermögen des Verstorbenen erbt, wenn kein Testament existiert.
- Die Realität: In Deutschland erbt der Ehepartner nicht automatisch alles. Stattdessen tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ohne Testament erbt der Ehepartner gemeinsam mit den Kindern oder anderen Verwandten des Verstorbenen. In der Regel erhält der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind, und ein Viertel, wenn zusätzlich noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen vorhanden sind.
- Rechtsgrundlage: BGB, § 1931 für das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten, sowie § 1371 für den besonderen Erbteil bei Zugewinngemeinschaft, siehe BGB § 1931 und BGB § 1371.
10. „Wenn man das Mindesthaltbarkeitsdatum überschreitet, ist das Essen automatisch schlecht“
- Der Irrtum: Viele denken, dass Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) sofort ungenießbar sind.
- Die Realität: Das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet lediglich, dass das Produkt bis zu diesem Datum seine spezifischen Eigenschaften behält. Lebensmittel sind oft noch Wochen oder Monate danach genießbar.
- Rechtsgrundlage: EU-Verordnung Nr. 1169/2011 über die Lebensmittelkennzeichnung (Verbrauchsinformationsverordnung).
Diese Rechtsirrtümer sind in Deutschland weit verbreitet und können im Alltag zu Missverständnissen führen. Wenn du also das nächste Mal mit einem vermeintlichen „Recht“ konfrontiert wirst, weißt du jetzt, dass du besser nochmal genau hinschauen solltest, bevor du handelst.