Vertragsrecht leicht gemacht: Wichtige Klauseln im Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag legt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest. Deshalb ist es entscheidend, die einzelnen Klauseln zu kennen und zu verstehen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Bestandteile, die in keinem Arbeitsvertrag fehlen sollten – und worauf Arbeitnehmer achten sollten.


1. Arbeitsaufgaben und Tätigkeitsbeschreibung

  • Was ist das?: Die Beschreibung der Arbeitsaufgaben legt fest, welche Tätigkeiten ein Arbeitnehmer ausüben soll. Eine klare Tätigkeitsbeschreibung schützt vor späteren Missverständnissen.
  • Worauf achten?: Der Arbeitgeber hat ein sogenanntes „Direktionsrecht“, das ihm erlaubt, den Arbeitsbereich in einem gewissen Rahmen anzupassen. Eine zu vage Beschreibung der Aufgaben kann dazu führen, dass Arbeitnehmer Aufgaben übernehmen müssen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen.
  • Rechtsgrundlage: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird durch § 106 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Siehe GewO § 106.

2. Arbeitszeit und Pausenregelungen

  • Was ist das?: Hier wird festgelegt, wie viele Stunden der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und wann Pausen genommen werden müssen.
  • Worauf achten?: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale Arbeitszeit und Mindestpausen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt in der Regel bei acht Stunden, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten bei acht Stunden bleibt. Auch für Pausen gelten Mindestanforderungen: 30 Minuten bei sechs Stunden Arbeit und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden.
  • Rechtsgrundlage: Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere § 3 zur Arbeitszeit und § 4 zu den Pausen. Siehe ArbZG § 3 und ArbZG § 4.

3. Vergütung und Sonderzahlungen

  • Was ist das?: Die Vergütungsklausel regelt das monatliche Gehalt und eventuelle Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni.
  • Worauf achten?: Wichtig ist, ob die Sonderzahlungen verbindlich sind oder ob sie freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden. Wenn im Vertrag steht, dass Sonderzahlungen „freiwillig und ohne Rechtsanspruch“ gezahlt werden, können sie auch im nächsten Jahr entfallen.
  • Rechtsgrundlage: § 611a BGB regelt den Anspruch auf Arbeitsentgelt und § 315 BGB das Leistungsbestimmungsrecht, wenn z. B. Boni festgelegt werden. Siehe BGB § 611a und BGB § 315.

4. Urlaub und Urlaubsanspruch

  • Was ist das?: Der Urlaubsanspruch legt fest, wie viele Urlaubstage der Arbeitnehmer pro Jahr erhält. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.
  • Worauf achten?: Der Vertrag sollte auch festlegen, ob nicht genommene Urlaubstage ins Folgejahr übertragen werden können. Wichtig ist auch die Regelung zur Urlaubsgewährung, die dem Arbeitgeber erlaubt, Urlaubszeiten im Interesse des Betriebs festzulegen, aber auch auf die Wünsche des Arbeitnehmers einzugehen.
  • Rechtsgrundlage: § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Siehe BUrlG § 3.

5. Kündigungsfrist

  • Was ist das?: Die Kündigungsfrist legt fest, wie lange das Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung noch besteht. Im Standardfall beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
  • Worauf achten?: Manche Verträge verlängern die Kündigungsfrist über das gesetzliche Mindestmaß hinaus. Das ist zulässig, wenn dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich geregelt ist. In manchen Fällen ist auch eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart, in der eine kürzere Kündigungsfrist gilt.
  • Rechtsgrundlage: § 622 BGB regelt die Kündigungsfristen. Siehe BGB § 622.

6. Nebentätigkeiten

  • Was ist das?: Diese Klausel regelt, ob und unter welchen Bedingungen der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit ausüben darf.
  • Worauf achten?: Eine Klausel zur Nebentätigkeit darf die berufliche Freiheit nicht unverhältnismäßig einschränken. Grundsätzlich darf eine Nebentätigkeit ausgeübt werden, solange sie den Hauptjob nicht beeinträchtigt und nicht in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber steht.
  • Rechtsgrundlage: § 60 HGB zum Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer sowie das allgemeine Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Artikel 12 Grundgesetz. Siehe HGB § 60.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

  • Was ist das?: Diese Klausel verpflichtet den Arbeitnehmer, sensible Informationen über das Unternehmen und dessen Kunden vertraulich zu behandeln.
  • Worauf achten?: Die Geheimhaltungspflicht darf nicht zu weitreichend sein und sollte klar regeln, welche Informationen geschützt sind. Auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses kann eine Verschwiegenheitsverpflichtung weiterhin gelten, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse.
  • Rechtsgrundlage: § 17 GeschGehG regelt den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, während die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten festlegt. Siehe GeschGehG § 17.

8. Wettbewerbsverbot

  • Was ist das?: Das Wettbewerbsverbot untersagt dem Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses direkt mit dem früheren Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten.
  • Worauf achten?: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur zulässig, wenn es schriftlich vereinbart wurde und eine Karenzentschädigung enthält, also eine finanzielle Entschädigung für die Zeit des Verbots. Ein Wettbewerbsverbot kann bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gelten.
  • Rechtsgrundlage: §§ 74 ff. HGB regeln das Wettbewerbsverbot und die Karenzentschädigung. Siehe HGB § 74.

9. Arbeitsort und Versetzungsklausel

  • Was ist das?: Diese Klausel legt fest, an welchem Standort der Arbeitnehmer tätig ist und ob der Arbeitgeber den Arbeitsort ändern darf.
  • Worauf achten?: Der Vertrag sollte einen Hauptarbeitsort nennen und klar regeln, unter welchen Bedingungen eine Versetzung möglich ist. So wird vermieden, dass der Arbeitnehmer ohne Weiteres an einen anderen Standort versetzt wird.
  • Rechtsgrundlage: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) ermöglicht Versetzungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Siehe GewO § 106.

10. Fortbildung und Rückzahlungsklauseln

  • Was ist das?: Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten für Fortbildungen, vereinbaren aber gleichzeitig Rückzahlungsklauseln für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen kurz nach der Schulung verlässt.
  • Worauf achten?: Rückzahlungsklauseln müssen angemessen sein und dürfen nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer unzumutbar lange im Unternehmen bleiben muss. Sie sollten ebenfalls schriftlich fixiert und klar definiert sein.
  • Rechtsgrundlage: Rückzahlungsklauseln sind durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit.

Fazit

Ein Arbeitsvertrag ist mehr als nur ein formales Dokument – er legt die Spielregeln für die Zusammenarbeit fest. Wer die einzelnen Klauseln und die dahinterstehenden Rechte kennt, ist besser gewappnet und kann potenzielle Probleme frühzeitig erkennen. Ein gründliches Durchlesen und gegebenenfalls eine anwaltliche Beratung können helfen, Missverständnisse oder unfaire Klauseln zu vermeiden und so für eine faire Basis der Zusammenarbeit zu sorgen.n deiner Tätigkeit ab.

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